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Anwalt KapitalmarktrechtAnwalt Kapitalmarktrecht: Spezialist für den Schutz von Finanzwerten

Der sogenannte „Kapitalmarkt“ steht schon lange im Scheinwerferlicht vieler Diskussionen und auch Spekulationen. Aktien, Fonds, Gewinn und Verlust, Kapitaltransaktionen sind im Fokus. Anwälte, die auf diesen Markt spezialisiert sind, haben jedoch ein viel weiteres Betätigungsfeld.

Nicht nur Wertpapiere und Vermögensanlagen fallen darunter, sondern auch Darlehen und Kredite, Versicherungen, Investments aller Art: Ein Anwalt für das Kapitalmarktrecht kümmert sich um alle Bereiche der Finanzwirtschaft und steht als kompetenter Partner seinen Klienten nicht nur zur Prüfung, sondern sehr oft auch zur Durchsetzung von Schadensansprüchen zur Verfügung. Beispiele dafür sind die oft genannten „Falschberatungen“ bei Anlagen und Versicherungen, oder auch eine vermutete fehlerhafte Darlehenszinsberechnung.

Falls Sie in Kürze eine Kapitalmarkt-Transaktion planen, ist eine fachanwaltliche Beratung mit Sicherheit eine gute Hilfe, um Ihre Entscheidung abzusichern. Im anderen Fall, falls Sie den Verdacht haben, dass Ihr Vermögen, ob vorsätzlich oder nur fahrlässig geschädigt wurde, ist der Fachanwalt der kompetente Partner um gerechtfertigte Ansprüche auch durchzusetzen.
Er ist ebenso ein Spezialist für die Vermögensverwaltung und es ist seine Aufgabe dabei die geschäftliche Beziehung zwischen der Bank einerseits und dem Kunden andererseits zu überwachen.

Vermögen, welches bei verlustreichen Geschäften möglicherweise vermindert wurde, ist – wenn oft auch nur teilweise – wiederzuerlangen, wenn Sie mit einem Anwalt für Kapitalmarktrecht die erforderlichen rechtlichen Schritte planen.

Fundierte Ausbildung ist die Basis

Um als Anwalt Kapitalmarktrecht zu gelten, ist eine fundierte Aus- und Weiterbildung zu absolvieren. Es erfordert nach der Zulassung als Rechtsanwalt, die nicht weniger als drei Jahre zurückliegen darf, auch eine mindestens sechsjährige Tätigkeit als Anwalt. Um den Fachanwaltstitel zu erlangen, ist ein Fachanwaltslehrgang zu besuchen und laut §5 der Fachanwaltsordnung (FAO) im Abschnitt „s“, der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen nachzuweisen.

Zusammenfassung

Sie sollten nur einen ausgewiesenen Spezialisten mit dem Schutz Ihres Vermögens und mit eventuell erforderlicher Schritte zur Wiedererlangung beauftragen. Mit einem Fachanwalt für Kapitalmarktrecht sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.

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