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ERBRECHT

Sie möchten ein Testament errichten? Sie wollen lebzeitig Vermögen auf Ihre Kinder übertragen, um Steuerfreibeträge optimal zu nutzen? Sie haben Fragen zur gesetzlichen Erbfolge oder zum Pflichtteilsrecht?

Sollte in Ihrer Familie ein Erbfall bereits eingetreten sein, beraten und vertreten wir Sie gerne zu allen Fragen rund um die Geltendmachung Ihrer Ansprüche als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer und in Erbstreitigkeiten. Da gerade im Bereich des Erbrechts auch innerfamiliäre Probleme und Konflikte zutage treten, ist es uns besonders wichtig, bei unserer Beratungstätigkeit auch hierauf einzugehen und möglichst einvernehmliche und außergerichtliche Lösungswege zu erarbeiten.

Unsere Mandanten beraten und vertreten wir außergerichtlich und bundesweit vor Gericht

Wir kümmern uns um die Kostendeckungszusage Ihres Rechtschutzversicherers für die anwaltliche Beratung und Vertretung.

Sofern Sie über keine bestehende Rechtsschutzversicherung verfügen, nutzen Sie unseren kostenlosen telefonischen Erstkontakt (04503/792 9996) oder das Kontaktformular.