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TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG

Testamentsvollstreckung – wann ist sie sinnvoll?

Stirbt eine nahestehende Person, kommt es nicht selten vor, dass Hinterbliebene über die Auseinandersetzung des Nachlasses in rechtliche Konflikte geraten.

Oftmals hätte dies durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung verhindert werden können. Die wichtigsten Fragen zur Testamentsvollstreckung wollen wir daher im Folgenden kurz beleuchten.

1. Was bedeutet Testamentsvollstreckung?

Insbesondere, wenn der Erblasser im Rahmen seines Testaments von der gesetzlich vorgesehenen Erbfolge abgewichen ist, er Vermächtnisse und Auflagen angeordnet hat oder die Begünstigten minderjährig sind, kann sich die Umsetzung seiner letztwilligen Verfügung schwierig gestalten.

Die Anordnung der Testamentsvollstreckung kann sich in einem solchen Falle dazu eignen, die Interessen des Erblassers auch nach dessen Tod weiter durchzusetzen und sicherzustellen, dass der Nachlass seinen Vorstellungen entsprechend aufgeteilt wird.

Im Gesetz heißt es hierzu im § 2203 BGB:

„Der Testamentsvollstrecker hat die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen“.

Doch auch ohne drohende Streitigkeiten kann die Bestimmung eines geeigneten Testamentsvollstreckers die Sicherung und Abwicklung des Nachlasses erleichtern und die Erben entlasten, da eine solche sehr arbeitsaufwendig sein kann und teils spezifische Fachkenntnisse erfordert.

Die genaue Ausgestaltung der Testamentsvollstreckung, insbesondere ob sie nur der Aufteilung (eines Teils) des Nachlasses oder der kurz- oder langfristigen Verwaltung dienen soll, kann hierbei vom Erblasser im Rahmen seines Testaments angeordnet werden.

2. Welche Aufgaben hat der Testamentsvollstrecker?

Zu den Aufgaben des Testamentsvollstreckers gehört es dabei, nach Annahme seines Amtes zunächst den Nachlass und die dazugehörigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu erfassen und hierüber ein Nachlassverzeichnis für die Erben zu erstellen. 

Er hat den Nachlass ferner, den Anordnungen des Erblassers entsprechend, ordnungsgemäß zu verwalten und ggf. auseinanderzusetzen. Er ist hierbei in der Regel auch berechtigt, Nachlassgegenstände in Besitz zu nehmen und über sie zu verfügen sowie Verbindlichkeiten für den Nachlass einzugehen.

Auch treffen ihn Verpflichtungen im Rahmen der Erklärung und Zahlung der Erbschaftssteuer, auf Anforderung der Erben auch Auskunfts- und Rechenschaftspflichten.

3. Kann eine Testamentsvollstreckung auch nachteilig sein?

Grundsätzlich gilt es bei der Testamentsvollstreckung zu beachten, dass die Befugnisse des Testamentsvollstreckers in der Regel sehr weitreichend sind, während die Erben nicht über das Erbe verfügen oder über die genauen Modalitäten der Verwaltung mitbestimmen können.

Zwar lässt sich auch dies durch den Erblasser steuern, in dem er bereits bei Errichtung seines Testaments bestimmte Befugnisse regelt und Verwaltungsanordnungen trifft, welche der Testamentsvollstrecker grundsätzlich zu befolgen hat, letztlich ist die Einflussnahme und Kontrolle durch die Erben in der Regel jedoch als eher gering einzuschätzen, wollen diese nicht gegen den Testamentsvollstrecker prozessieren.

Auch ist zu berücksichtigen, dass dem Testamentsvollstrecker gesetzlich eine Vergütung zusteht.

Sofern der Erblasser eine solche nicht bereits testamentarisch festgelegt hat, kann auch hieraus Konfliktpotential erwachsen, da zwischen Testamentsvollstrecker und Erben nicht zwingend Einigkeit darüber herrscht, welche Vergütung als angemessen zu erachten ist.

4. Ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung in meinem Fall sinnvoll?

Ob die Anordnung einer Testamentsvollstreckung in Ihrem persönlichen Fall sinnvoll ist, ist grundsätzlich nach den konkreten Umständen des Einzelfalles zu bestimmen. Um Nachteile zu vermeiden, empfiehlt es sich daher stets, anwaltlichen Rat einzuholen.

Haben Sie weitere Fragen zum Ablauf sowie zu Vor- und Nachteilen der Testamentsvollstreckung, zur Bestimmung eines geeigneten Testamentsvollstreckers oder wünschen Sie Beratung zur rechtssicheren Anordnung der Testamentsvollstreckung nach Ihren Vorstellungen?

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