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Gutachten

Gutachten

Bei einem Verkehrsunfall sind die Beteiligten oft überfordert. Alles muss schnell gehen, die Daten werden ausgetauscht und in einigen Fällen nimmt die Polizei den Unfall auf. Zunächst ist es immer ratsam, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, da die Versicherungen den Schaden zwar meist komplett regulieren, jedoch den Schadenspreis so gering wie möglich halten. Ein beauftragter Rechtsanwalt hingegen vertritt die Interessen des Auftraggebers und versucht daher immer, den höchstmöglichen Regulierungspreis zu erwirken. Doch wann genau lohnt es sich, ein Gutachten zu einzuholen und was ist das überhaupt?

Wozu dient ein Gutachten?
Nach einem Unfall ist es in den meisten Fällen empfehlenswert, den Sachschaden durch einen Sachverständigen aufzunehmen, um die genaue Schadenshöhe und damit die entstehenden Kosten zu ermitteln. Vorteile sind unter anderem die genaue Aufführung von Informationen wie der Wiederbeschaffungswert, der Restwert oder die Reparaturdauer, die zur Schadensregulierung von Bedeutung sind. Auch ergibt sich daraus die Information, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Diese Informationen enthält der einfache Kostenvoranschlag der Reparaturwerkstatt nicht. Auch Lichtbilder von dem geschädigten Fahrzeug werden in der Werkstatt nicht erstellt, obwohl diese im Falle eines streitigen Verfahrens einen hohen Wert tragen können. Ein Gutachten dient also zum einen zur Schadensfeststellung und zum anderen als Beweis in einem streitigen Verfahren.
Wann darf ein Gutachten in Auftrag gegeben werden?
Grundsätzlich ist die geschädigte Person immer berechtigt, ein Gutachten in Auftrag zu stellen. Die einzige Ausnahme stellt ein sog. Bagatellschaden dar, also ein Schaden der den Mindestsachwert zur Aufnahme nicht erreicht. Da Laien in den meisten Fällen jedoch nicht einschätzen können, ob es sich um einen geringfügigen Schaden handelt, werden Gutachten in den seltensten Fällen abgelehnt.
Welcher Sachverständige sollte beauftragt werden?
Die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung empfiehlt oft ihre Partner-Sachverständigen. Diese können natürlich beauftragt werden. Gerade bei hauseigenen Sachverständigen ist Vorsicht geboten, da dieser den Schaden meist zugunsten der Versicherung erstellt. ist Dem Geschädigten steht es also frei, welchen Sachverständigen er auswählt. Es sollte jedoch in jedem Fall darauf geachtet werden, dass der Sachverständige geeignet und qualifiziert ist, da in seltensten Fällen ein Auswahlverschulden vorliegen kann, wenn offensichtlich ist, dass der Sachverständige sich nicht eignet.
Wer muss das Gutachten zahlen?
Ein Gutachten zählt als ein ersatzfähiger Sachfolgeschaden und ist somit ebenfalls von dem Schädiger zu begleichen. Selbst wenn es zu einem fehlerhaften Gutachten kommt, muss der alleinschuldige Unfallverursacher die Kosten übernehmen.

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