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Vorweggenommene Erbfolge

Die vorweggenommene Erbfolge ist ein Rechtsgeschäft unter Lebenden, meist in Form einer unentgeltlichen Schenkung, bei der ein späterer Erblasser einem oder mehreren potentiellen Erben bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte zuwendet. Die vorweggenommene Erbfolge vermeidet die Formvorschriften des Testaments, der Vermögensübergang findet nicht erst im Erbfall statt. Der Verfügende kann sich gewisse Gegenleistungen für seine Zuwendung ausbedingen, die ihm noch zu Lebzeiten zugutekommen wie das lebenslange Nutzungsrecht an einer übertragenen Immobilie, eine laufende Rentenzahlung zur Sicherung seines Lebensstandards oder eine Pflegeverpflichtung. Außerdem kann die vorweggenommene Erbfolge steuerlich vorteilhaft sein.

Allerdings kann eine unbedachte vorweggenommene Erbfolge Streitigkeiten nach sich ziehen. So kann es zum Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten, der nachträglich Ansprüche geltend macht, oder zur Anfechtung durch den Erben kommen, so dass der Wille des späteren Erblassers nicht oder nicht gänzlich zur Entfaltung kommt. Zur Absicherung beraten wir Sie gerne über Gestaltungsmöglichkeiten zur vorweggenommenen Erbfolge.