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Ausbleibende Zahlung von Lohn und Gehalt

Zahlt der Arbeitgeber Lohn oder Gehalt nicht pünktlich oder nicht in voller Höhe, gerät er in Verzug. In diesem Falle hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Geltendmachung von Verzugszinsen. Dauert die Nichtzahlung über mehrere Monate an, kann der Arbeitnehmer seine Arbeit niederlegen. Trotzdem bleibt sein Zahlungsanspruch weiterhin bestehen. Erstrebt der Arbeitnehmer eine außerordentliche Kündigung, muss er seinen Arbeitgeber zunächst abmahnen. Zahlt dieser keinen Lohn oder kein Gehalt für mindestens zwei Monate, ist der Arbeitnehmer zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht auszahlt, besteht für den Arbeitnehmer außerdem die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beantragen. Für diesen Fall müssten bei der Arbeitsagentur bestimmte Nachweise (z.B. Kontoauszüge) erbracht werden. Zu beachten sind dabei Ausschlussfristen. Diese Fristen besagen, dass der Arbeitnehmer nach Fristablauf den nicht gezahlten Lohn nicht mehr einklagen kann – regelmäßig beträgt diese Frist 6 Monate.

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