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Bußgeldverfahren

Was ist ein Bußgeldverfahren?

Egal ob geblitzt, eine rote Ampel übersehen oder zu nah aufgefahren. Wer sich nicht an die Straßenverkehrsordnung hält, dem droht bekanntermaßen eine Strafe. Der Ablauf dieser Sanktion nennt sich auch Bußgeldverfahren.

Ablauf
Wird ein Fahrer beispielsweise geblitzt, kann anhand des Lichtbildes das Kennzeichen des Fahrzeugs ermittelt werden. Die örtliche Zulassungsstelle kann daraufhin den Fahrzeughalter mittels des Kennzeichens zuordnen. Dieser erhält dann für gewöhnlich per Post einen Bußgeldbescheid und einen Anhörungsbogen, in dem er genauere Angaben zum Geschehen machen und mögliche Zeugen nennen kann. Dies ist nicht der Fall, wenn der Fahrer (z.B. Mann) offensichtlich eine andere Person ist als der Fahrzeughalter (z.B. eine Frau). Der Anhörungsbogen sowie der Zeugenfragebogen müssen in jedem Fall an die Behörde zurückgeschickt werden. Der Fahrzeughalter kann jedoch von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und ist nicht verpflichtet, sich zum Tathergang zu äußern.

Wird keine Handlung gegen den Bußgeldbescheid ausgeführt, erlangt dieser nach 14 Tagen seine Rechtskraft und wird automatisch vollstreckbar. Wie die Strafe ausfällt, also ob ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot fällig wird, ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Bußgeldkatalog.

Toleranzabzug
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt es fast immer zu kleineren Messfehlern, die durch einen sogenannten „Toleranzabzug“ ausgeglichen werden können. Dieser beträgt innerhalb geschlossener Ortschaften 3 km/h. Außerhalb geschlossener Ortschaften werden 3 % heruntergerechnet. Über 100 km/h wird hier oft sogar eine Toleranz von 5 % berechnet, da bei höheren Geschwindigkeiten auch eine höhere Messungenauigkeit herrscht.

Wie hoch genau die Strafen ausfallen, hängt davon ab, in welchem Maße gegen die Vorschrift verstoßen wurde. Bei 20 km/h (nach Toleranzabzug) zu viel auf dem Tacho, muss lediglich ein Bußgeld gezahlt werden. Ab 21 km/h zu viel wird neben einem Bußgeld zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen, bei mehr als 26 km/h zu viel sogar ein Fahrverbot verhängt. An dieser Stelle spielt es außerdem eine Rolle, ob sich die Geschwindigkeitsüberschreitung Innerorts oder Außerorts zugetragen hat.

Wie kann ich mich gegen einen Bußgeldbescheid wehren?
Sollten Sie die Ordnungswidrigkeit möglicherweise gar nicht begangen haben, oder sehen sich unrechtmäßig zur Verantwortung gezogen, haben Sie durchaus die Möglichkeit, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Wichtig ist an dieser Stelle, dass eine Frist von 14 Tagen ab Zugang des Bußgeldbescheids gilt. Sollte der Einspruch nicht in dieser Zeit eingehen, gilt der Bußgeldbescheid als rechtskräftig. Deshalb ist es zusätzlich dringend zu empfehlen, einen Einspruch ausschließlich als Einschreiben zu versenden, um hinterher Beweise zur Einhaltung der Frist vorliegen zu haben.

Nach Eingang des Einspruchs wird das sog. Zwischenverfahren eingeleitet. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten: stellt die Behörde nach erneuter Prüfung der Beweise fest, dass der Fahrzeughalter zu Unrecht beschuldigt wurde, wird das Bußgeldverfahren eingestellt. Sollte die Behörde trotz Prüfung an den Vorwürfen festhalten, geht das Verfahren in das gerichtliche Hauptverfahren über. Es liegt dann in der Hand des Richters, über die dargebotenen Aussagen und Beweise zu entscheiden.

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