Kostenloser telefonischer Erstkontakt: 04503 - 792 999 6 | 0451 - 583 697 20
Seite wählen

RECHTSANWALTSKANZLEI MEYER

Rechtsanwalt

Johannes A. Meyer berät und vertritt private Mandanten sowie Firmen bundesweit in den Bereichen Arbeitsrecht, Bankrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht.

Herr Rechtsanwalt Meyer ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat an der Universität Bremen Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt europäischer Verbraucherschutz studiert und bei verschiedenen Stationen berufliche Erfahrungen gesammelt: Unter anderem in der Rechtsabteilung der HSH Nordbank, der Industrie- und Handelskammer in Stade und in einer Hamburger Anwaltskanzlei mit Spezialisierung für das Bank- und Kapitalmarktrecht. Herr Meyer ist auch als Testamentsvollstrecker tätig und absolviert derzeit den Fachanwaltslehrgang zum Fachanwalt für Erbrecht. Ferner war RA Meyer als Geschäftsführer eines Verbraucherschutzverbandes tätig.

Rechtsanwältin

Leonie Brückner ist in Köln geboren und bereits seit 2017 für die Rechtsanwaltskanzlei Meyer tätig. Ihr Studium der Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Unternehmen, Steuern und Kapital, absolvierte sie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität in Bonn. Ihr zweites juristisches Staatsexamen legte Frau Rechtsanwältin Brückner vor dem Gemeinsamen Prüfungsamt der Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen ab. 

Seit Beginn Ihrer Tätigkeit hat sich Frau Brückner intensiv mit der Händler- und Herstellerhaftung im Dieselabgasskandal beschäftigt und bundesweit für die Rechtsanwaltskanzlei Meyer geschädigte Käufer gerichtlich vertreten. Frau Brückner absolviert derzeit den Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht.

Ihre weiteren Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte liegen im allgemeinen Vertragsrecht, Immobilien- und Wirtschaftsrecht, Straf – sowie Ordnungswidrigkeitenrecht und Insolvenzrecht.

Rechtsanwältin

Charlotte Wiedenhöft ist seit 2022 als Rechtsanwältin in der Rechtsanwaltskanzlei Meyer beschäftigt.

Nachdem sie das Studium an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel absolvierte, begann sie das Referendariat in Schleswig-Holstein und wurde in diesem Rahmen bereits im Jahr 2021 erstmals für die Rechtsanwaltskanzlei Meyer tätig. Sie legte ihr zweites juristisches Staatsexamen vor dem gemeinsamen Prüfungsamt der Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen ab. 

 Frau Wiedenhöft ist überwiegend im Bereich des Zivilrechts tätig. Ihre Interessenschwerpunkte liegen hierbei im Arbeitsrecht, Mietrecht, Immobilienrecht und allgemeinen Vertragsrecht. 

Rechtsanwalt

Johannes A. Meyer berät und vertritt private Mandanten sowie Firmen bundesweit in den Bereichen Arbeitsrecht, Bankrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht.

Herr Rechtsanwalt Meyer ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat an der Universität Bremen Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt europäischer Verbraucherschutz studiert und bei verschiedenen Stationen berufliche Erfahrungen gesammelt: Unter anderem in der Rechtsabteilung der HSH Nordbank, der Industrie- und Handelskammer in Stade und in einer Hamburger Anwaltskanzlei mit Spezialisierung für das Bank- und Kapitalmarktrecht. Herr Meyer ist auch als Testamentsvollstrecker tätig und absolviert derzeit den Fachanwaltslehrgang zum Fachanwalt für Erbrecht. Ferner war RA Meyer als Geschäftsführer eines Verbraucherschutzverbandes tätig.

Rechtsanwältin

Leonie Brückner ist in Köln geboren und bereits seit 2017 für die Rechtsanwaltskanzlei Meyer tätig. Ihr Studium der Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Unternehmen, Steuern und Kapital, absolvierte sie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität in Bonn. Ihr zweites juristisches Staatsexamen legte Frau Rechtsanwältin Brückner vor dem Gemeinsamen Prüfungsamt der Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen ab. 

Seit Beginn Ihrer Tätigkeit hat sich Frau Brückner intensiv mit der Händler- und Herstellerhaftung im Dieselabgasskandal beschäftigt und bundesweit für die Rechtsanwaltskanzlei Meyer geschädigte Käufer gerichtlich vertreten. Frau Brückner absolviert derzeit den Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht.

Ihre weiteren Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte liegen im allgemeinen Vertragsrecht, Immobilien- und Wirtschaftsrecht, Straf – sowie Ordnungswidrigkeitenrecht und Insolvenzrecht.

Rechtsanwältin

Charlotte Wiedenhöft ist seit 2022 als Rechtsanwältin in der Rechtsanwaltskanzlei Meyer beschäftigt.

Nachdem sie das Studium an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel absolvierte, begann sie das Referendariat in Schleswig-Holstein und wurde in diesem Rahmen bereits im Jahr 2021 erstmals für die Rechtsanwaltskanzlei Meyer tätig. Sie legte ihr zweites juristisches Staatsexamen vor dem gemeinsamen Prüfungsamt der Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen ab. 

 Frau Wiedenhöft ist überwiegend im Bereich des Zivilrechts tätig. Ihre Interessenschwerpunkte liegen hierbei im Arbeitsrecht, Mietrecht, Immobilienrecht und allgemeinen Vertragsrecht. 

Beratung

Eine Beratung steht am Anfang eines jeden Mandatsverhältnisses. Erster Schritt ist hierbei die gemeinsame Aufarbeitung des zugrunde liegenden Sachverhalts. Darauf folgt unsere rechtliche Bewertung hinsichtlich Ihrer Erfolgsaussichten unter Abwägung von Kosten und Nutzen. Am Ende einer Beratung stehen Darstellung und Erläuterung der verschiedenen Möglichkeiten, in Ihrer Sache weiter vorzugehen.

Außergerichtliche Vertretung

beinhaltet in der Regel die schriftliche Geltendmachung Ihrer Rechtsposition gegenüber der Gegenseite, die sich daran anschließenden Korrespondenz und ggf. klärende Gespräche. Ziel der außergerichtlichen Vertretung ist es, Ihre  Rechte durchzusetzen, ohne gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Eine gütliche außergerichtliche Einigung hat den Vorteil, dass hierdurch Kosten und Zeit gespart werden können und das persönliche Verhältnis zur Gegenseite weniger belastet wird, als durch ein Gerichtsverfahren.

Prozessführung

Nicht immer lässt sich die Durchsetzung einer Rechtsposition auf außergerichtlichem Wege erreichen. Zu unseren Leistungen gehört deshalb selbstverständlich auch die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Rechte. Das Führen von Prozessen ist bei uns ebenfalls eine Kernkompetenz.
Aus Erfahrung wissen wir: Eine erfolgreiche Prozessführung benötigt Vorbereitung, Strategie und Flexibilität. Wir vertreten Sie bundesweit vor Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten.

Die Rechtsanwaltskanzlei Meyer

mit Sitz am Timmendorfer Strand ist Ihr Ansprechpartner in allen anfallenden Rechts­fra­gen. Ein wichtiger Aspekt unserer anwaltlichen Tätigkeit ist die enge und vertrauensvolle Zu­sam­men­ar­beit zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Deshalb legen wir großen Wert auf die kontinuierliche und individuelle Betreuung des Man­dan­ten über die gesamte Verfahrensdauer bis zum erfolgreichen Abschluss des Mandates.

Primäres Ziel unserer Kanzlei ist es, durch rechtzeitige Beratung und frühzeitige Vertragsgestaltung spätere langwierige und kostenintensive gerichtliche Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu vermeiden. Wir empfehlen deshalb, uns so früh wie möglich zu kon­tak­tie­ren, wenn rechtlicher Klärungsbedarf besteht oder Nachteile drohen. Insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht (z.B. Testamentsgestaltung) und Bank- und Kapitalmarktrecht ist rechtzeitige Beratung hilfreich, um Ausweitung von Streitfällen vorzubeugen. Auch bei der Führung von Prozessen gewährleistet unsere frühzeitige Einschaltung die bes­te Vorbereitung für unsere Mandanten, um berechtigte Ansprüche (z.B. Schadensersatzansprüche oder eine Abfindung) optimal durchzusetzen und un­be­rech­tig­te Forderungen oder Beschuldigungen abzuwehren.