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BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Das Bank- und Kapitalmarktrecht stellt einen besondern Schwerpunkt unserer Kanzlei dar. Als Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht vertreten wir Bankkunden, Immobilienbesitzer und Kapitalanleger sowie Finanzdienstleister.

Das Bankrecht umfasst die Rechtsverhältnisse zwischen Kreditinstituten mit ihren Kunden sowie der für den Bankensektor zuständigen staatlichen Institutionen wie der Bankenaufsicht und dem Kartellamt. Das Kapitalmarktrecht betrifft hingegen die rechtlichen Themen der Betätigung am Finanzmarkt für anzulegendes Kapital. Banken, Sparkassen, Volksbanken und Vermögensvermittler agieren dabei am Kapitalmarkt, ob als Anbieter, Nachfrager und insbesondere als Mittler zwischen Kapitalanbietern und Kapitalnehmern.

BANKRECHT

Im Mittelpunkt des Bankrechts stehen die Bankgeschäfte, über die sich entsprechende Geschäftsverbindungen zwischen Bank und Kunde ergeben. 

 

KREDITVERTRAGSRECHT

Auch die Vergabe von Darlehen ist ein typisches Bankgeschäft. Für besondere Darlehen wie Verbraucher-kredit, z.B. die PkW-Finanzierung oder Immobilienfinanzierungvon privat genutzten Immobilien gelten besondere Regeln, insbesondere was Angaben zu den Verbraucherinforma-tionen, Widerrufsrechten zu Zinsen und Probleme bei der Tilgung betrifft. Des Weiteren zählt auch die Übernahme einer Garantie bzw. Stellung einer Bürgschaft zum Kreditgeschäft.

SCHADENSERSATZ BEI FEHLERHAFTER ANLAGEBERATUNG

Durch Investitionen ergeben sich für Kapitalanleger neben Gewinnchancen auch Verlustrisiken. Wertpapierhandel und Börse unterliegen daher gesetzlichen Beschränkungen und Verpflichtungen durch das Kapitalanlagerecht. Aufklärungspflichten wie z.B. über eine fließende Provision und Rückvergütung sollen interessensbedingte Falschberatung verhindern.

KAPITALMARKTRECHT

Das Kapitalmarktrecht beinhaltet das Recht rund um die Ausgabe und den Handel von Finanzinstrumenten wie z.B. Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Schuldscheine, Derivate, Optionsrechte und geschlossene Beteiligungen. Typische Beispiele sind je nach Investitionsgegen-stand Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds bzw. Dachfonds, Geldmarkt-fonds, Rentenfonds und Aktienfonds.

ZAHLUNGSVERKEHR

Finanzdienstleister wickeln zudem den Zahlungsverkehr für ihre Kunden ab. Zahlungen erfolgen über ein Girokonto aufgrund von Überweisung, Scheck, Wechsel oder Lastschrift sowie Kreditkarte und EC-Karte. Bei Kartenverlust, Skimming, also beim heimliches Auslesen von Karten am Geldautomat und Phishing, dem Betrug mittels falscher E-Mail, Website und leer geräumten Konto stellt sich die Frage, ob die Bank haftet.

Unsere Mandanten beraten und vertreten wir außergerichtlich und bundesweit vor Gericht

Wir kümmern uns um die Kostendeckungszusage Ihres Rechtschutzversicherers für die anwaltliche Beratung und Vertretung.

Sofern Sie über keine bestehende Rechtsschutzversicherung verfügen, nutzen Sie unseren kostenlosen telefonischen Erstkontakt (04503/792 9996) oder das Kontaktformular.