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arbeitsrecht bad schwartau

Das Arbeitsrecht regelt Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Verbänden und Koalitionen, darunter auch Gewerkschaften. Wir sind eine Kanzlei die sich um Ihre Arbeitsrechtfragen in Arbeitsrecht Bad Schwartau bemüht und Sie berät. Sprechen Sie uns gern persönlich an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Auch telefonisch sind wir sehr gut zu erreichen und zu unseren Geschäftszeiten nimmt unser Personal gern Ihren Anruf an und vereinbart einen ersten Termin zur Beratung, in dem geklärt wird wie Ihre Erfolgschancen nach Prüfung und Evaluation Ihres individuellen Falles stehen. 

Arbeitsrecht Bad Schwartau

Denn wir bieten eine ehrliche und fachgerechte Beratung zu Fragen bezüglich des Arbeitsrecht Bad Schwartau und Umgebung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Verbände, Koalitionen etc. 
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht Bad Schwartau
Wenn man den Unterschied dieser beiden Sparten betrachtet, so beschäftigt sich das Individualarbeitsrecht mit der Frage von EU-Richtlinien, Gesetzen und ungeschriebenen rechtlichen Regeln, die ein Verhältnis zwischen Vertragsparteien regeln und zwar zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. 

Kollektives Arbeitsrecht bedeutet ,dass hier die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern geregelt werden und zwar von Gewerkschaften, Betriebsräten, Personalräten sowie kirchlichen Vertretungen diverser Mitarbeiter, die hier miteinander verhandeln wollen, u.a. über Verbände. Zum kollektiven Recht zählt auch das Arbeitskampfrecht.
Sucht man eine einfache Definition über das Arbeitsrecht Bad Schwartau, also eine allgemein gehaltene Aussage, so kann man sie an dieser Stelle finden: Das Arbeitsrecht versteht sich als Teil von Zivilrecht, Rechtsbeziehungen und Verhältnissen zwischen sämtlichen Vertragspartnern, die auf einem Niveau einer gemeinschaftlichen Zusammenarbeit miteinander zu tun haben.
Im weiteren Verlauf schützt das Arbeitsrecht vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen, u.a. in der Arbeitssicherheit, dem Urlaubsgesetz und einer Ungleichbehandlung sowie dem Verlust des Arbeitsplatzes. Allerdings gibt es im Gesetzbuch keine einheitliche Regelung, obwohl das Arbeitsrecht eine so deutliche Vereinheitlichung gegenüber vielen Menschen forciert und auch im bürgerlichen Gesetzbuch verankert ist. Politische Mehrheiten hierzu konnten sich nicht finden. Es gibt aber eine umfassende Rechtsprechung, durch die sich das Arbeitsrecht in mehr Deutlichkeit regeln lässt. Es finden sich juristisch nämlich viele unstimmige Begriffe, die im Streitfall durch die Gerichte geklärt werden müssen und mit einem wichtigen Grund ausgelegt werden müssen. U.a. findet sich der in §626 Abs.1 BGB und es kann zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.

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