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arbeitsrecht eutin

Das Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, das schon im Namen erklärt, dass es sich hier um keine privaten Streitbeziehungen, sondern um das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber handelt. Dabei geht es nicht nur um Streit oder Dispute, sondern auch um Vertragsgestaltungen im positiven Sinn, die ein langjähriges Abkommen gestalten können. Auch Vertragspartner, sprich, Firmen die miteinander arbeiten oder fusionieren können im Arbeitsrecht Eutin von unserer Kanzlei behandelt werden. Wir prüfen sämtliche Rechtsgebiete für Sie im Mandat. Ob im Arbeitnehmerverhältnis für Angestellte oder in Koalitionen und Vertretungsorganen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, worunter auch Gewerkschaften fallen und was man somit als kollektives Arbeitsrecht Eutin bezeichnet. Sprechen Sie uns an.

 

Arbeitsrecht Eutin

Selbstverständlich zählen zu unserem Gebiet auch Kündigungen und Aufhebungsverträge von Dienstverhältnissen sowie Abmahnungen und Abfindungen. Für den, der sie aussprechen will und für den, der sich hier ungerechtfertigt behandelt fühlt. Im Arbeitsrecht Eutin kommen wir jeglicher Prüfung für Sie nach, auch, wenn Sie verklagt worden sind. Wir finden eine Vergleichslösung oder kommen durch Prüfung einer falschen Kündigung oder Abmahnung auf die Spur. Denn manchmal sind arbeitsrechtliche Grundlagen zwiespältig und nicht ganz eindeutig. Deshalb sollten beide Vertragspartner ein gutes Ergebnis finden, in ihrem Wunsch, bald ein Beschäftigungsverhältnis miteinander auflösen zu können. Wir unterstützen Sie auf dem Weg, für Ihr arbeitsrechtliches Problem schnellstmöglich eine wirklich gute Lösung zu erreichen.

Was beinhaltet das Arbeitsrecht Eutin noch bzw. was ist das Besondere?
Im Arbeitsrecht bildet sich ein gesonderter Teil der Rechtsordnung heraus, und zwar die Schutzbedürftigkeit von Arbeitnehmern gegenüber Arbeitgebern. Warum? Nun, das ist recht einfach, denn der Angestellte erhält sein monatlich geregeltes Einkommen vom Arbeitnehmer, weshalb hier juristisch ein besonderer Schutzwall aufgetan werden muss, der die vertraglichen Bedingungen so gestaltet, dass man nicht von heute auf morgen einfach so einen Arbeitnehmer kündigen kann. Auf solche Spezialfälle richtet sich das Arbeitsrecht Eutin aus. Der Arbeitgeber kann die Auftragsbedingungen stets zu seinen Gunsten optimieren, da er in der Vertragsgestaltung positionell gegenüber dem Arbeitnehmer steht. Des Weiteren ist auch die betriebliche Interessenvertretung innerhalb des Arbeitnehmerschutzrecht geregelt, u.a. die Mitarbeitervertretungen und der Betriebsrat. Auch die Gewerkschaften stehen hier in guter Mitarbeit zueinander, um Einfluss auf diverse Arbeitsbedingungen nehmen zu können.

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