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Erbrecht eutin

Das Erbrecht Eutin regelt erbrechtliche Angelegenheiten zwischen juristischen und natürlichen Personen, die sich auf Gegenstände, Häuser, Sachen etc. beziehen. Dazu muss man keinen Vertrag mit Angehörigen machen, kann dies aber ähnlich einem Ehevertrag tun. Ansonsten ist alles im Recht geregelt. Insbesondere besteht bei einer Enterbung, einem sog. Ausschluss, immer die Frage, wer den Pflichtteil wie in welcher Höhe bekommt. Dazu möchten wir Ihnen vom Erbrecht Eutin in diesem Artikel einiges an die Hand geben. Bei Fragen können Sie uns gern direkt kontaktieren und wir beraten Sie sehr gern. Der Pflichtteil beruht darauf, dass der Erblasser gegenüber seinen Angehörigen auch nach seinem Tod Pflichten zu erfüllen hat.

Erbrecht eutin

Wer erhält einen Pflichtteil im Erbrecht Eutin?
Nach §2303 im BGB erhalten folgende Personen durch den Erblasser einen Pflichtteil:
Kinder und zwar egal, ob sie adoptiert wurden oder unehelich geboren wurden
Ehegatten, wenn man noch verheiratet ist, sobald das Erbe eintritt
Partner in eheähnlichen Lebensgemeinschaften, also Lebensgefährten sowie eheähnliche Gemeinschaften ?

Eltern
Was Enkel und Urenkel betrifft, so haben sie nur dann einen Anspruch auf den Pflichtteil, wenn sie direkt von der Erbfolge ausgeschlossen werden  ?  und die Eltern nicht mehr am Leben sind. Geschwister, sowie Omas und Opas des Verstorbenen sind nicht verpflichtet, ein Erbe zu erfüllen, sprich, sie erhalten keinen Pflichtteil ausbezahlt. Dabei ist zu beachten, dass das Nachlassgericht den Pflichtteil nicht automatisch zuspricht, sondern wer enterbt ist, muss seine Rechte gegenüber den anderen Erben geltend machen. Daraus resultiert ein Rechtsstreit im Erbrecht Eutin, zu dem wir Sie aber regelmäßig und fachlich beraten können.
Wenn die Eltern ein sog. Berliner Testament gemacht haben, was die Kinder sozusagen in einem ersten Schritt enterben könnte, dann verlangen diese direkt nach dem Tod des Erblassers eher selten einen Pflichtteil vom noch lebenden Vater oder der noch lebenden Mutter. Damit kann der Elternteil, der noch lebt, mitunter in finanzielle Schwierigkeiten gebracht werden, wenn der Nachlass aus einer Immobilie besteht, die verkauft werden müsste, damit man den Pflichtteil erhalten kann. Wenn ein zum Erbe berechtigtes Kind Sozialleistungen erhält wie Hartz IV, dann kann das Jobcenter grundsätzlich verlangen, dass im Falle des Berliner Testaments ein Pflichtteilsanspruch gemacht wird ?. Das enterbte Kind muss vom überlebenden Elternteil den Pflichtteil erhalten.

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