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erbrecht scharbeutz

Ihr Partner in allen erbrechtlichen Angelegenheiten

Das Erbrecht

Das deutsche Erbrecht ist sehr facettenreich. Wer regeln möchte, dass eine bestimmte Person bei seinem letzten Willen bedacht wird, setzt ein Testament auf. Hier muss besonders darauf geachtet werden, dass die testamentarische Verfügung gegen keine gesetzlichen Vorschriften verstößt. Auch ein Erbe sollte den Rat eines Fachmanns einholen, wenn er seine Ansprüche aus einem Erbfall in Gefahr sieht. 

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Erbrecht Scharbeutz steht Ihnen insbesondere bei den folgenden erbrechtlichen Angelegenheiten zur Seite

Erbrecht Scharbeutz unterstützt Sie bei der Errichtung eines fehlerfreien und nicht angreifbaren Testaments. Wir klären Sie darüber auf, wer erbt, wenn es kein Testament gibt. Erbrecht Scharbeutz bespricht den Inhalt und die Form eines Testaments. Außerdem zeigen wir Ihnen, welche Konsequenzen sich ergeben, wenn Sie als Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen. Auch über den besten Ort der Verwahrung reden wir mit Ihnen. Dabei haben wir immer im Blick, wie die Steuerfreibeträge Ihrer Erben bestmöglich ausgeschöpft werden. 

Neben der Errichtung eines Testaments helfen wir gerne bei der Erstellung eines Erbvertrages. Mit einem Erbvertrag wird einem Erblasser noch zu seinen Lebzeiten die Möglichkeit gegeben, seinen Nachlass zu verteilen. Insbesondere ist bei diesem Dokument darauf zu achten, dass die beteiligten Personen an die Regelungen gebunden sind und sich nicht darüber hinwegsetzen können. 

Erbrecht Scharbeutz ist auch für Sie da, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist. Kommen Sie zu uns, versuchen wir, Ihre Erbstreitigkeiten im Rahmen einer Erbengemeinschaft oder bei einem Streit mit Miterben zu lösen.

Möchten Sie wissen, wie Sie Ihren gesetzlich verankerten Pflichtteilsanspruch durchsetzen können, steht Erbrecht Scharbeutz an Ihrer Seite. Der Pflichtteil an einem Erbe steht Ihnen selbst dann zu, wenn der Erblasser Sie von dem Erbe ausgeschlossen hat. Nehmen Sie unsere Hilfe in Anspruch, klären wir auf, wie hoch Ihr Pflichtteilsanspruch ist und wann Sie diesen wegen einer eingetretenen Verjährung nicht mehr geltend machen können. 

Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Beantragung des Erbscheins ergeben, beantworten wir Ihnen ebenso gerne, wie wir Ihnen die steuerlichen Aspekte aufzeigen, die mit einer Erbschaft auf Sie zukommen. 

Möchten Sie ein Testament errichten? Beabsichtigen Sie, bei einem Erbfall Ihre Ansprüche geltend zu machen? Rufen Sie uns gerne unverbindlich an. Wählen Sie uns als Ihren Partner in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, setzen wir unsere ganze Erfahrung im Erbrecht für Sie ein.

Nehmen Sie noch heute Kontakt auf!