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Erbrecht Timmendorfer strand

Das Erbrecht Timmendorfer Strand vereint alle Fragen die für natürliche Personen und Unternehmen zusammenkommen, wenn sich Fragen nach Nachlass von Unternehmen, Privatbesitz, Dingen und vor allem Häusern im Privatbesitz stellen. Dabei befasst sich das Erbrecht Timmendorfer Strand nach Gesetzeslage damit, wem was zusteht. Gern beraten wir Sie dazu persönlich in unserer Kanzlei und Sie können telefonisch, schriftlich per Mail oder brieflich Kontakt aufnehmen. Am einfachsten melden Sie sich einfach bei uns über das Kontaktformular und wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme. 

Erbrecht Timmendorfer Strand

Das Erbrecht am Timmendorfer Strand
Gesetzlich ist das Erbrecht in dem Grundgesetz festgeschrieben und findet sich in Artikel 14 Abs. 1 GG und garantiert ein direktes Vererbungsrecht nach §§ 1922 ff. . Damit ist der besondere Schutz durch ein Grundrecht gewährleistet und die sog. Testierfreiheit besteht ebenfalls und verhindert damit die konfiskatorischen Erbschaftssteuern, die auch beschlagnahmt werden können oder eben diese in dem Fall eines Streits beschlagnahmt werden können.

Immobilien vererben
Erbrecht Timmendorfer Strand ist spezialisiert auf das Vererben von Immobilien um damit eine fachliche und rechtssichere Lösung zu generieren. Hierbei sollte ein Notar aufgesucht werden und wenn man mehrere Häuser zu vererben hat, dann kann jeder der Kinder als Erbe eingesetzt werden und ein Haus erben. Dabei muss allerdings der Verkehrswert der Häuser erklärt werden und das nicht jedes Haus einen rechtlich gleichen Wert erfüllt. Der Notar kostet zudem Geld wobei sich die Gebühr nach dem Wert des Vermögens richtet. Der Weg zum Notar bringt einen weiteren Vorteil und Gerichtsgebühren können eingespart werden.
Wer wie viel erbt steht im Erbschein, aber dennoch benötigt nicht jeder Erbe einen solchen Schein. Wie man einen Erbschein beantragen kann, das erfahren Sie auch bei uns.

Erbe ausschlagen
Wer allerdings nichts erben will, der kann das Erbe auch ausschlagen und das ist innerhalb von 6 Wochen möglich, vor allem dann, wenn man schrottige Immobilien vererbt bekommt oder von jemand erbt , der lauter Schulden hat. Wenn man das Erbe ausschlägt, dann kann man u.a. den Zugewinnausgleich erhalten und damit einen kleinen Pflichtteil. Ein Zugewinn besteht nur wenn man verheiratet war und keinen Ehevertrag hatte, bzw. wenn man verheiratet ist. Dazu beraten wir Sie gern.

Nehmen Sie noch heute Kontakt auf!