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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt, was ist das?

Bei der Suche nach einem Anwalt kann es schnell zu einer Herausforderung werden, sich einen geeigneten und kompetenten Berater zu suchen. „Fachanwalt“ ist hier ein besonders häufig genutzter Begriff. Doch was Unterscheidet einen Anwalt mit Fachanwaltstitel von denen ohne?

Um überhaupt den Status als Fachanwalt/Fachanwältin zu erreichen, müssen besondere Leistungen erbracht und Erfahrungen gesammelt werden. Je nach Rechtsgebiet werden diverse Anforderungen gestellt. aus einer theoretischen, einer praktischen und einer Kontrollphase besteht.

Lehrgang

Um den Titel als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu erreichen, muss zunächst ein Lehrgang besucht werden. In diesem Lehrgang müssen insgesamt 120 Zeitstunden absolviert werden, in denen sowohl Grundkenntnisse als auch tiefgreifende theoretische Kenntnisse zu den wichtigsten Bereichen vermittelt werden. Abschluss des Lehrgangs stellt eine schriftliche Leistungskontrolle dar, die in mindestens drei der Bereiche erfolgreich abgeschlossen werden müssen.

Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht

Fallbearbeitung

Selbstverständlich müssen Fachanwälte nicht nur ein besonderes Maß an theoretischem Wissen vorweisen, sondern ebenso viel praktische Erfahrung gesammelt haben, um auf die Bedürfnisse der Mandanten optimal eingehen zu können. Eine vorgegebene Anzahl an bearbeiteten Fällen in dem entsprechenden Fachgebiet gewährleistet diese praktische Erfahrung. Fachanwälte sollten immer mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut sein, daher dürfen die vorzuweisenden Fälle maximal in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung im Fachgebiet bearbeitet worden sein.

Insgesamt müssen für den Fachanwalt im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht 60 Fälle bearbeitet werden, von denen mindestens 30 rechtsförmliche Verfahren sein müssen. Von den nachfolgend aufgeführten 10 Fachbereichen, müssen jeweils mindestens 5 Fälle abgedeckt werden:

  1. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere
    1. a)  Allgemeine Geschäftsbedingungen,
    2. b)  Bankvertragsrecht,
    3. c)  das Konto und dessen Sonderformen,
  2. Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft,
  3. Zahlungsverkehr, insbesondere
    1. a)  Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
    2. b)  EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking,
    3. c)  Kreditkartengeschäft,
  4. Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsge- schäft einschließlich Auslandsgeschäft,
  5. Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung,
  6. Factoring/Leasing,
  7. Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte,
  8. Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht,
  9. Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht,
  10. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.

Zu jedem dieser Fälle wird ein Fachgespräch mit den Mandanten geführt. Dieses Gespräch sollte eine Dauer von mindestens 45 Minuten und maximal 60 Minuten betragen. Über diese Befragung müssen Inhaltsprotokolle geführt werden, um hinterher eine qualitative Analyse des Gesprächs durchführen zu können.

Kontrolle

Fachanwälte sollten auch über ihren Lehrgang hinaus über eventuelle Änderungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung informiert sein. Damit dieser Anspruch erfüllt werden kann, muss jeder Fachanwalt jährlich eine Leistungskontrolle erbringen. Hierbei müssen mindestens 15 Zeitstunden aufgebracht werden, in denen Fachanwaltslehrgänge besucht werden müssen. Mit Hilfe dieser Leistungskontrollen können Sie bei Anwälten mit Fachanwaltstitel eine kompetente Beratung und Vertretung erwarten.

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