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RECHTSANWALT IMMOBILIENRECHT

Rechtsanwalt ImmobilienrechtRechtsanwalt Immobilienrecht

Das Immobilienrecht ist eine komplexe Rechtsmaterie und erfordert vom Rechtsanwalt im Bereich des Immobilienrechts sowohl rechtliches als auch wirtschaftliches Fachwissen in den Teilgebieten Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht und Grundstücksrecht. Aber auch Fragen des Familien- und Erbrechts und das Haftungsrecht gehören zu den Arbeitsgebieten des Rechtsanwalts Immobilienrecht. Fragen des Steuerrechts spielen besonders bei Hausverwaltungen eine Rolle. Neben der fachlichen Qualifikation sollte ein Rechtsanwalt Immobilienrecht über Branchenkenntnisse und über die richtige Einschätzung des Immobilienmarktes verfügen. Kontakte zu Notaren, Banken und Projektentwicklern sind notwendig und von Vorteil.
Egal, ob Sie eine Immobilie kaufen, verkaufen, leasen oder pachten wollen, immer ist das spezielle Know-how des Rechtsanwalts Immobilienrecht gefragt. Es geht oft um Details und um die richtige, für den Kunden optimale Vertragsgestaltung.

Die wichtigsten Aufgabengebiete sind:
• Analyse des Immobilienprojektes
• Beratung und Einschätzung möglicher rechtlicher Probleme
• Informationen über Kosten, Gebühren und Steuern
• Informationen über die Finanzierung
• Erstellung des Kauf- bzw. Mietvertrages
• Grundbucheintrag
• Treuhandabwicklung
• Schenkung bzw. Vererbung

Für den Kunden sollte sich die Arbeit des Anwalts durch hohe Effizienz auszeichnen. Die Kosten sollten transparent und fair abgerechnet und die Vorteile der Mandaten klar in den Vordergrund gestellt werden. Die anfallenden Kosten sind, falls nichts anderes vereinbart, grundsätzlich vom Käufer zu tragen. Besteht der Verkäufer auf besondere Dienstleistungen, sind die dafür anfallende Kosten von ihm zu bezahlen. Die Abrechnung wird für den Einzelfall festgelegt. Grundsätzlich ist es möglich nach einem festgelegten Stundensatz abzurechnen. Eine weitere Möglichkeit ist die Festlegung eines Pauschalhonorars, das sich nach dem Wert der Immobilie richtet. Dieses Pauschalhonorar beinhaltet in der Regel die Beratung, die Vertragserstellung und alle sonstige Kosten.

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