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rechtsanwalt johannes meyer

Rechtsanwalt und Fachanwalt

für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Erbrecht Johannes A. Meyer berät und vertritt private Mandanten sowie Firmen bundesweit in den Bereichen Arbeitsrecht, Bankrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Immobilienrecht.

Herr Rechtsanwalt Meyer hat an der Universität Bremen Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt europäischer Verbraucherschutz studiert und bei verschiedenen Stationen berufliche Erfahrungen gesammelt: Unter anderem in der Rechtsabteilung der HSH Nordbank, der Industrie- und Handelskammer in Stade, als Geschäftsführer eines Verbraucherschutzverbandes und in einer Hamburger Anwaltskanzlei mit Spezialisierung für das Bank- und Kapitalmarktrecht. Herr Meyer ist als Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker für Nachlassangelegenheit und Erb- und Pflichtteilsfälle spezialisiert. Ferner ist Herr Meyer als Notarvertreter tätig. Herr Rechtsanwalt Meyer berät und vertritt mittelständische Firmen und ist dort ständiger Ansprechpartner

 

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für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Erbrecht Johannes A. Meyer berät und vertritt private Mandanten sowie Firmen bundesweit in den Bereichen Arbeitsrecht, Bankrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Immobilienrecht.

Herr Rechtsanwalt Meyer hat an der Universität Bremen Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt europäischer Verbraucherschutz studiert und bei verschiedenen Stationen berufliche Erfahrungen gesammelt: Unter anderem in der Rechtsabteilung der HSH Nordbank, der Industrie- und Handelskammer in Stade, als Geschäftsführer eines Verbraucherschutzverbandes und in einer Hamburger Anwaltskanzlei mit Spezialisierung für das Bank- und Kapitalmarktrecht. Herr Meyer ist als Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker für Nachlassangelegenheit und Erb- und Pflichtteilsfälle spezialisiert. Ferner ist Herr Meyer als Notarvertreter tätig. Herr Rechtsanwalt Meyer berät und vertritt mittelständische Firmen und ist dort ständiger Ansprechpartner.

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