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Widerrufsjoker nutzen und Verbraucherdarlehensverträge rückabwickeln

Neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs belebt den Widerrufsjoker

Zuletzt erschien der Einsatz des sogenannten Widerrufsjokers bei Verbraucherdarlehensverträgen aufgrund von Urteilen des Bundesgerichtshofs (Az: XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19, Urteile vom 05.11.2019) als nunmehr aussichtlos – der BGH urteilte verbraucherunfreundlich, dass Darlehensgeber nicht über das gesetzliche außerordentliche Kündigungsrecht informieren müssen, da dies nach EU-Recht nicht zu den notwendigen Angaben zähle; zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung die Angabe der wesentlichen Parameter ausreichend sei und eine Klausel, wonach bei einem Widerruf erst nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens ein Zins von „0,00 Euro“ pro Tag fällig war nicht unklar sei. Die Rückabwicklung von Kfz-Finanzierungsverträgen und Immobilienkrediten durch einen, auch lange nach Vertragsschluss aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung noch möglichen Widerruf, schien unmöglich.

 

In der Rechtssache C-66/19 hat der EuGH jedoch nunmehr entschieden, dass die meisten privaten Kreditverträge, die nach Juni 2010 abgeschlossen worden sind, unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht haben.

Die Konsequenz ist, dass die Widerrufsfrist dieser Kredite nicht zu laufen begonnen hat. Millionen Verbraucher können mit diesem Widerrufsjoker ihren Vertrag auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen – und erhalten den Widerrufsjoker somit zurück.

 

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufgrund des Kaskadenverweises

 Durch den in einer Vielzahl von Darlehensverträgen verwendeten sogenannten Kaskadenverweis wird die Widerrufsbelehrung unübersichtlich und unklar – mithin fehlerhaft.

Dem liegt die europäische Vorgabe zugrunde, dass die darlehensgebende Bank dem Verbraucher spezielle Informationen geben muss, damit für den Kunden erkennbar ist, wann die reguläre Widerrufsfrist von 14 Tagen zu laufen beginnt.

In den häufig verwendeten standardisierten Widerrufsbelehrungen sind diese Informationen – die sogenannten Pflichtangaben – jedoch nicht übersichtlich aufgezählt. Vielmehr findet sich regelmäßig ein Verweis auf die Vorschrift des § 492 Abs. 2 BGB, die wiederum auf weitere Vorschriften verweist (Kaskadenverweis). Konsequenz ist, dass der Verbraucher die notwendigen Pflichtangaben aus einer Fülle von Vorschriften selbst zusammentragen müsste, um den Beginn der Widerrufsfrist zu bestimmen.

Dies ist für den Verbraucher unzumutbar, urteilte der EuGH.

Konsequenz bei Verwendung des beschriebenen Kaskadenverweises ist, dass eine unzureichende Information vorliegt, sodass die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat. Der Verbraucher kann sein Darlehen also auch Jahre nach Abschluss des Vertrages noch widerrufen.

 

Für wen ist die Ausübung des Widerrufsjokers möglich und sinnvoll?

Insbesondere für Verbraucher, die ein Immobilien- oder Kraftfahrzeugdarlehen in dem Zeitraum zwischen Juni 2010 und März 2018 abgeschlossen haben, ist es lukrativ, den Widerruf auszusprechen.

Im Hinblick auf die Immobiliendarlehensverträge bedeutet dies insbesondere, dass die Bank beispielsweise keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann, wenn eine Immobilie wegen eines Umzugs, einer Scheidung oder günstiger Marktverhältnisse verkauft wird. Wenn die Vorfälligkeitsentschädigung bereits vor längerer Zeit gezahlt wurde, ist wirtschaftliches Ergebnis der Rückabwicklung, dass der frühere Kunde insbesondere die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung verzinst zurückerhält. Bei Verhandlungen mit der darlehensgebenden Bank eröffnet sich außerdem die Möglichkeit einer günstigeren Umschuldung, um vom derzeitig niedrigen Zinsniveau zu profitieren.

Bezüglich einer Autofinanzierung ist der Widerrufsjoker vor allem für Geschädigte des Diesel-Abgasskandals interessant, da deren Fahrzeuge auf dem Markt einen enormen Wertverlust erlitten haben, durch den Widerruf jedoch sämtliche Kreditraten im Gegenzug zur Rückgabe des Fahrzeuges zurückerstattet werden.

Dies ist umso lukrativer, wenn Ansprüche gegen den Hersteller und Händler der Fahrzeuge verjährt sind.

Gerne überprüfen wir Ihre Finanzierungsverträge und ob Ihnen die Möglichkeit des Widerrufsjokers zusteht.

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