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Kredit- und Leasingvertrag widerrufen: Der Widerrufsjoker nach der Entscheidung des EuGH

Nachdem das oberste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof, zuletzt äußerst verbraucherunfreundlich im Hinblick auf Verbraucherwiderrufsrechte bei Darlehensverträgen urteilte, erschien die Ausübung des sogenannten „Widerrufsjokers“ bei Finanzierungsverträgen als aussichtslos.

Überteuerte Kredite mussten neben Kfz-Finanzierungsverträgen von „Schummel-Dieseln“, bei denen die schadensersatzrechtlichen Ansprüche bereits verjährt waren, weiter bedient werden.

Neben der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-66/19, gibt nunmehr das neuerliche Urteil des obersten europäischen Gerichts vom 09.09.2021 (Az. C-33/20; C-155/20 und C-187/20) Anlass zur Hoffnung:

Der EuGH entschied – entgegen der Auffassung des BGH – dass deutsche Autokreditverträge rechtswidrig sind, weil die Widerrufsbelehrungen im Hinblick auf die Angabe von Verzugszinsen und die Berechnungsart der Vorfälligkeitsentschädigung nicht klar und verständlich erteilt wurden und gegen europäisches Recht verstoßen.

  • Was die Entscheidung des EuGH für Sie bedeutet

Das Urteil hat Auswirkungen auf Kredit- und Leasingverträge, die im Zusammenhang mit der Finanzierung eines Kraftfahrzeugs seit dem Jahr 2010 abgeschlossen worden sind.

Allgemein:

Schließt ein Verbraucher zwecks Finanzierung eines Kraftfahrzeuges mit einem Kredit- oder Leasinggeber einen Finanzierungsvertrag ab, so trifft ihn die Pflicht, den Verbraucher über das ihm nach dem Gesetz zustehende Widerrufsrecht ordnungsgemäß zu informieren. Gewählte Formulierungen müssen klar und verständlich sein sowie sämtliche Pflichtangaben enthalten.

Erfüllt der Kreditgeber diese Pflicht ordnungsgemäß, so kann der Verbraucher den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen.

Wird der Verbraucher jedoch, entgegen den gesetzlichen Vorgaben, nicht hinreichend und ordnungsgemäß belehrt, so steht dies dem Beginn der 14-tägigen Widerrufsfrist entgegen.

Konsequenz ist, dass die Ausübung des Widerrufrechts auch noch Jahre nach Abschluss des Vertrags möglich ist. Dies gilt selbst dann, wenn der Kredit in der Zwischenzeit abgelöst wurde.

Was bedeutet das für Sie konkret?

 Haben Sie seit dem Jahr 2010 einen Kfz-Finanzierungsvertrag abgeschlossen, so können Sie diesen in aller Regel noch heute widerrufen, da nahezu alle Darlehensverträge deutscher Automobilbanken europarechtswidrig sind.

Haben Sie den Widerruf wirksam ausgesprochen, führt dies zur Rückabwicklung des Darlehensvertrags und des damit verbundenen Kaufvertrags Ihres finanzierten Fahrzeuges.

Das heißt, Sie geben das Fahrzeug unter Anrechnung eines Nutzungsersatzes für die mit dem Fahrzeug zurück gelegten Kilometer an die Bank zurück und erhalten sämtliche Tilgungsraten sowie eine eventuell geleistete Anzahlung (abzüglich erhaltener Zinsanteile) seitens des Kreditinstituts.

Bei noch laufenden Krediten entfällt die Zahlungspflicht für noch offene Kreditraten.

Für wen lohnt sich das?

Wirtschaftlich attraktiv ist die Ausübung des Widerrufsjokers insbesondere für solche Verbraucher, die den Finanzierungsvertrag nach dem 13.06.2014 abgeschlossen haben – denn dann entfällt nach Auffassung einiger Gerichte die Pflicht des Verbrauchers zum Nutzungsersatz. Bestenfalls haben Sie das Auto dann nahezu kostenlos gefahren.

Vorteilhaft ist das Widerrufsrecht aber auch bei Darlehen, mit denen ein vom sogenannten Diesel-Abgasskandal betroffenes Kfz erworben wurde, da dahingehende Rückabwicklungsansprüche aus Kauf – oder Delikt teilweise verjährt sind. Über den Widerruf wird dennoch die Rückabwicklung erzielt.

Aber auch eine Ablösung der noch offenen Darlehensschuld ohne Anfall einer Vorfälligkeitsentschädigung wird ermöglicht.

Der Widerrufsjoker stellt auch eine kostengünstige Umschuldungsmöglichkeit dar, um sich von hohen Vertragszinsen zu lösen und anderweitig einen neuen Kredit zu besseren Konditionen abzuschließen.

Nutzen Sie gerne unsere kostenlose telefonische Erstberatung zur Geltendmachung Ihrer Rechte!

Die Rechtsanwaltskanzlei Meyer vertritt Sie bundesweit.