PRÜFEN LOHNT SICH:
Sparkassenskandal
führt zu möglichen Rückzahlungen im fünfstelligen Bereich!
Haben Sie ebenfalls ein Prämium-Sparkonto bei der Sparkasse oder Kreissparkasse abgeschlossen und vielleicht sogar kürzlich eine Kündigung des Kontos erhalten? Dann könnten Sie ebenfalls von der aktuellen Kündigungswelle der Sparkasse betroffen sein, bei der nicht nur widerrechtliche Kündigungen ausgesprochen, sondern teilweise falsche Zinsen ausgezahlt worden sind.
Lassen Sie die Kündigung kostenfrei durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen.
Worum geht es?
Welche Rechte haben Sie?
Mit Hilfe des Klagewegs können Betroffene des Sparkassen-Skandals nun ihr Recht durchsetzen.
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Wir prüfen Ihren Vertrag im Detail – Eventuell besteht ein Anspruch gegenüber der Sparkasse.
Wir stehen Ihnen zur Seite!
Natürlich ist es uns wichtig, dass wir Ihren Sachverhalt individuell behandeln, um Ihnen die bestmögliche Beratung zu ermöglichen.
WISSENSWERTES
WORUM GEHT ES?
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WELCHE RECHTE HABEN SIE?
Mit Hilfe des Klagewegs können Betroffene des Sparkassen-Skandals nun ihr Recht durchsetzen. Ziel der Klage ist zum einen der Widerspruch gegen die ausgesprochenen Kündigungen der Sparverträge, zum anderen die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen der fehlerhaft ausgezahlten Zinsbeträge durch die Sparkasse. Aufgrund der unwirksamen Zinsanpassungsklauseln, fallen im Einzelfall Beträge bis zu 43.000 Euro als Nachzahlung durch die Sparkasse an. Betroffen sind die Sparkonten mit dem Namen „S-Prämien-flexibel“, die vor allem in den Jahren 1993 bis ca. 2005 mit zumeist bereits bestehenden Sparkassen-Kunden geschlossen worden sind. Wir helfen Ihnen gern und übernehmen die Geltendmachung Ihrer Forderung. Vor allem Kunden, deren Sparvertrag im Jahre 2017 gekündigt worden ist, sollten Ihre Ansprüche aufgrund der anfallenden Verjährung bis spätestens zum 31.12.2020 geltend machen. Auch für alle weiteren Kündigungen gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Natürlich ist es uns wichtig, dass wir Ihren Sachverhalt individuell behandeln, um Ihnen die bestmögliche Beratung zu ermöglich. Wir bieten Ihnen daher eine kostenlose telefonische oder persönliche Erstberatung an, um Ihnen einen Ausblick auf Ihre Handlungsalternativen zu schaffen.
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